Forschungszulage 2024: Was ist geplant?
Änderungen an der Forschungszulage ab 2024 waren in greifbarer Nähe und scheinen nun doch wieder in weite Ferne gerückt. Erfahren Sie in diesem Artikel, warum wir bei Vanturious dennoch erwarten, dass die Änderungen am Forschungszulagengesetz im kommenden Jahr erfolgreich umgesetzt werden.
In den vergangenen Wochen gab es viel mediale Aufmerksamkeit um das Wachstumschancengesetz. Dabei handelt es sich um ein größeres Gesetzespaket, das durch zahlreiche Maßnahmen die Deutsche Wirtschaft ankurbeln soll.
Tatsächlich wurde der Gesetzesentwurf nach mehreren Überarbeitungen am 17.11.2023 vom Bundestag mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Eine Woche später wurde der Entwurf allerdings im Bundesrat – wie erwartet – an den Vermittlungsausschuss delegiert, um einen Kompromiss zu finden, den auch die Länder mittragen können. Genau um diesen antizipierten Kompromiss noch in 2023 zu finden, hatte man die Abstimmung im Bundesrat vom 15.12. kurzfristig auf den 24.11. vorgezogen. Doch nun verschiebt sich das Thema ins Jahr 2024, da die Union aus den Gesprächen ausgestiegen ist.
Der größte Streitpunkt der Diskussion ist die Kostenverteilung. Während der Bund etwa 1/3 des jährlich rund 6,3 Mrd € schweren Gesetzespaketes tragen würde, sollten Länder und Kommunen ca. 2/3 stemmen. Dieser Betrag war vielen Ländern eine zu hohe finanzielle Belastung, weshalb der Vermittlungsausschuss ein erwartetes, wenn auch nicht erhofftes, Ergebnis der Abstimmung im Bundesrat am 24.11.2023 war. Nun hat sich in den Verhandlungen aber die Union aus den Gesprächen aktuell zurückgezogen mit Verweis auf den fehlenden Bundeshaushalt für 2024. Eine belastbare Haushaltsplanung sei Voraussetzung zur Wiederaufnahme der Gespräche – so Unionsfraktionsvize Middelberg.
Warum erwarten wir dennoch ein positives Ende für die Forschungszulage 2024?
Betrachtet man die intensiven Vermittlungsgespräche wurde über viele Themen diskutiert und verhandelt: die Prämie für Investitionen in den Klimaschutz, eine Begrenzung der Rentenbesteuerung, ein Steuerfreibetrag für Mieteinnahmen und das Dienstwagenprivileg.Viel spannender für diese Analyse sind damit die Themen, die nicht angefasst wurden – und dazu zählen auch die geplanten Änderungen an der Forschungszulage ab 2024. Tatsächlich haben die Länder sogar darum gebeten u.a. die Änderungen am Forschungszulagengesetz sowie weitere Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen zu erhalten. Die Verhandlungen hatten das Gesetzespaket bereits von ursprünglich 7 Mrd € auf 6,3 Mrd € und schließlich auf 3 Mrd € schrumpfen lassen – und dennoch ist dieser wichtige Impuls erhalten geblieben. Ein klarer Lichtblick also für die Forschungszulage 2024. Kommt es im Januar noch zu einer Einigung, können die verbliebenen Änderungen rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten.
Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen am Forschungszulagengesetz aus der aktuellen Entwurfs-Fassung des Wachstumschancengesetzes zusammengefasst. In einem früheren Artikel sind diese detaillierter beschrieben.
Bis zu 3 Mio € Förderung ab 2024
Die wesentlichste Änderung insbesondere für mittlere und größere Unternehmen ist die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage von derzeit 4 Mio € auf 12 Mio €. Dies wiederum führt zu einer Anhebung der maximalen jährlichen Fördergrenze – von derzeit 1 Mio € auf effektiv 3 Mio € ab 2024. Zudem wird dieser Betrag zeitlich entfristet, denn bisher war die 1 Mio € Fördergrenze mit einer Stoppuhr bis 2026 versehen. Damit wird das Programm deutlich attraktiver für Unternehmen, die bisher mühelos die 1 Mio € in Anspruch nehmen konnten. Gleichzeitig wird es auch für größere Unternehmen attraktiver, die Aufwand zu Nutzen bisher als wenig attraktiv eingestuft haben.
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Unsere Kunden stellen heute bereits die Weichen für morgen – und Sie sollten das auch.
Bei VANTURIOUS helfen wir Ihnen, die vielfältigen Vorteile der Forschungszulage zu nutzen. Unser zielgerichteter Ansatz vereinfacht den Prozess und maximiert Ihre Chancen auf eine Genehmigung. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – von A wie Antrag bis Z wie Zulage.
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10% KMU Bonus
Aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden von den Änderungen signifikant profitieren. Durch einen KMU-Bonus erhöht sich ab kommenden Jahr die Förderquote auf 35% – und damit wird eine um effektiv 40% höhere Fördersumme ausgeschüttet. Ein klares Signal zur Stärkung von Innovation in Deutschland – und das nicht nur in Konzernen. KMU können demnach bis zu 4,2 Mio € jährlich an Förderung erhalten – ein eher theoretischer Wert, wenn man die Ausgaben für F&E von typischen KMUs gegenüberstellt.
Investitionen nun auch förderfähig
Der Einsatzbereich der Forschungszulage beschränkt sich derzeit noch auf Arbeitslöhne von internem Personal. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen im Klartext auch Abschreibungen auf Investitionen förderfähig werden, die explizit für das F&E-Projekt getätigt und dafür genutzt werden. Eine sehr relevante Erweiterung, die von unseren Kunden immer wieder bei uns angefragt wird.
Unklar ist bei diesem Punkt derzeit noch, wie das in der Praxis in der Antragstellung gehandhabt wird. Viele Unternehmen haben bereits Anträge gestellt, deren Projektlaufzeit ins Jahr 2024 oder darüber hinaus läuft. Es bleibt abzuwarten, wie für diese Projekte dieser zusätzliche Kostenblock als förderfähige Ausgaben nachträglich deklariert werden kann.
17,5% für Auftragsforschung – sogar 24,5% für KMU
Eher ein Tropfen auf den heißen Stein ist die Erhöhung der effektiven Förderquote bei Auftragsforschung von 15% auf 17,5% für große Unternehmen. Vergibt ein Unternehmen das gesamte Projekt oder einen Teil der F&E an andere Unternehmen oder Institute, kann künftig ein leicht erhöhter Prozentsatz geltend gemacht werden. Durch die geänderten Förderquoten für KMU können diese künftig sogar 24,5% geltend machen – definitiv eine signifikante Verbesserung an dieser Stelle.
70 € für Einzelunternehmer und Mitunternehmer
Zuletzt wird die Eigenleistungen von Einzel- oder Mitunternehmern stärker honoriert, indem diese ihre eigenen Arbeitsstunden künftig mit 70 € statt bisher mit 40 € berücksichtigen können.
Im Ministerium ist man zuversichtlich, dass diese Änderungen kommen und wir sind es auch. Informieren Sie sich gerne, wie Ihr Unternehmen davon profitieren kann.
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