Erweiterung der Forschungszulage durch das Steuerfortentwicklungs-Gesetz: Ein Überblick
Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett die Entwürfe für das Steuerfortentwicklungsgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Diese Gesetzesvorhaben bringen bedeutende Neuerungen im Steuerrecht mit sich, insbesondere auch im Bereich der Forschungszulage. In diesem Beitrag erläutern wir die wesentlichen Änderungen und die Auswirkungen auf Unternehmen. Außerdem informieren wir über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
1. Forschungszulage: Anhebung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags
Das Steuerfortentwicklungsgesetz sieht eine bedeutende Änderung in der Forschungszulage vor: Erhöhung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags: Der Höchstbetrag für die Bemessungsgrundlage, auf der die Forschungszulage berechnet wird, wird von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro angehoben. Diese Anpassung gilt für nach dem 31. Dezember 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen. Diese Erhöhung bietet Unternehmen die Möglichkeit, höhere Fördermittel für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhalten. Insbesondere für größere und kapitalintensive F&E-Projekte stellt dies eine wertvolle Unterstützung dar. Gleichzeitig wird dies nur eine Handvoll Unternehmen realistisch betreffen. Ausgehend davon, dass in der letzten Statistik der BSFZ nur 14% der antragsstellenden Unternehmen als Großunternehmen klassifiziert waren, scheint diese Anpassung eher eine Randgruppe zu adressieren. Nichtsdestotrotz unterstreicht auch diese Erhöhung einmal mehr: die Forschungszulage ist gekommen, um zu bleiben.
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2. Weitere Änderungen im Steuerfortentwicklungsgesetz
Zusätzlich zur Forschungszulage bringt das Steuerfortentwicklungsgesetz weitere relevante Änderungen mit sich:
- Anpassungen bei der Einkommensteuer: Die Einführung der degressiven AfA und Anpassungen im Einkommensteuertarif können die steuerliche Belastung und Absetzungsmöglichkeiten von Unternehmen beeinflussen.
- Digitalisierung des Faktorverfahrens: Die geplante Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren ab 2030 wird für eine gerechtere Lohnsteuerbelastung bei Ehepaaren und Lebenspartnern sorgen.
3. Gesetzgebungsverfahren und Zeitplan
Der gesetzgeberische Prozess für das Steuerfortentwicklungsgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 befindet sich in der entscheidenden Phase:
- Bundestag: Die Diskussion und Verabschiedung der Gesetzentwürfe im Bundestag sind für den 18. Oktober 2024 geplant.
- Bundesrat: Der Bundesrat wird die Gesetzentwürfe am 11. November 2024 beraten.
4. Fazit
Die geplante Erweiterung der Forschungszulage durch das Steuerfortentwicklungsgesetz ist ein bedeutender Schritt zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland. Die Anhebung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags auf 12 Millionen Euro bietet größeren Unternehmen eine wertvolle Chance, ihre Innovationskraft zu stärken und größere F&E-Projekte zu finanzieren.
Wir verfolgen aufmerksam die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren und werden hier weiterhin dazu informieren.
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