Forschungszulage ab 2024 auf 2,5 Mio € angehoben
Nach zähem Ringen um das Wachstumschancengesetz, hat das Gesetz heute die letzte Instanz – den Bundesrat – passiert. Damit wird die Forschungszulage ab Verkündigung des Gesetzes in vielen Punkten gestärkt. Dies wird in den kommenden Tagen erfolgen.
Zwar musste auch dieses Gesetz etwas Federn lassen, aber das Ergebnis ist eine deutliche Stärkung in mehreren Punkten und eine vollständige Entfristung der Forschungszulage. Damit ist dieses Programm gekommen, um zu bleiben.
Große Unternehmen profitieren von der Erhöhung der Maximalsumme
Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf zehn Millionen Euro jährlich dürfte insbesondere größeren Unternehmen positiv auffallen. Damit sind künftig bis zu 2,5 Mio € an Fördermitteln im Jahr erreichbar. Wie dies im Jahr 2024 genau aussehen wird, bleibt abzuwarten, da die Änderung nicht mehr rückwirkend zum Jahresanfang, sondern mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten soll. Denkbar ist eine ähnliche Vorgehensweise wie 2020, bei der das Jahr vor und nach einem Stichtag für die Abrechnung auszuwerten ist.
Investitionen nun auch förderfähig
Eine weitere Aufstockung findet auch dahingehend statt, dass der investitionsintensive Maschinenbau nun auch mehr Rückhalt erfährt. So sind künftig auch Abschreibungen auf Investitionen förderfähig, die explizit für das F&E-Projekt getätigt und dafür genutzt werden.
Auch in diesem Punkt ist die Umsetzung noch unklar. So wird erwartet, dass sich das Antragsformular entsprechend anpasst, um dieser Änderung Rechnung zu tragen. Zudem ist unklar, wie mit Projekten umgegangen wird, die in der Vergangenheit gestartet haben, die Investitionen aber erst nach dem Stichtag tätigen. Es bleibt abzuwarten, wie für diese Projekte dieser zusätzliche Kostenblock als förderfähige Ausgaben nachträglich deklariert werden kann. Unsere Kunden erfahren es als erste.
Nutzen Sie die Forschungszulage für Ihr Unternehmen
Unsere Kunden stellen heute bereits die Weichen für morgen – und Sie sollten das auch.
Bei VANTURIOUS helfen wir Ihnen, die vielfältigen Vorteile der Forschungszulage zu nutzen. Unser zielgerichteter Ansatz vereinfacht den Prozess und maximiert Ihre Chancen auf eine Genehmigung. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – von A wie Antrag bis Z wie Zulage.
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10% KMU Bonus
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von den Neuerungen aber auch nicht weniger. Durch den KMU-Bonus von 10% erhöht sich die Förderquote auf 35% – eine um effektiv 40% höhere Fördersumme als bisher. KMU können demnach bis zu 3,5 Mio € jährlich an Förderung erhalten – ein eher theoretischer Wert, wenn man die Ausgaben für F&E von typischen KMUs gegenüberstellt.
17,5% für Auftragsforschung – sogar 24,5% für KMU
Eher ein Tropfen auf den heißen Stein ist die Erhöhung der effektiven Förderquote bei Auftragsforschung von 15% auf 17,5% für große Unternehmen. Vergibt ein Unternehmen das gesamte Projekt oder einen Teil der F&E an andere Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, kann künftig ein leicht erhöhter Prozentsatz geltend gemacht werden. Durch die geänderten Förderquoten für KMU können diese künftig sogar 24,5% geltend machen – eine signifikante Verbesserung an dieser Stelle.
70 € für Einzelunternehmer und Mitunternehmer
Zuletzt wird die Eigenleistungen von Einzel- oder Mitunternehmern stärker honoriert, indem diese ihre eigenen Arbeitsstunden künftig mit 70 € statt bisher mit 40 € berücksichtigen können.
Fazit
Das Ministerium hat mit seiner Zuversicht Recht behalten und die lang erwarteten Änderungen am Forschungszulagengesetz wurden heute verabschiedet. Informieren Sie sich gerne, wie Ihr Unternehmen davon profitieren kann.
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