
Forschungszulage rückwirkend: Stolze 4 Millionen Euro auf einen Streich
Die steuerliche Forschungszulage ist ein oftmals unterschätztes Förderinstrument für Unternehmen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung fördern zu lassen. Einer der herausragenden Vorzüge dieses Programms ist die Möglichkeit, die Forschungszulage rückwirkend zu beantragen. Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen gewährt dies Unternehmen die notwendige Flexibilität, um ihre Entwicklungsprojekte voranzutreiben, ohne von zeitraubenden Antragsverfahren ausgebremst zu werden.
Rückwirkende Forschungszulage: Wie funktioniert es?
Dieses Programm funktioniert in einer Weise, welche die Bedürfnisse und den Arbeitsrhythmus von Unternehmen optimal unterstützt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Förderprogrammen müssen Sie nicht zu Beginn Ihres Projekts einen Antrag auf Forschungszulage stellen und auf eine Genehmigung warten. Stattdessen können Sie direkt mit der Entwicklung starten und müssen dabei lediglich auf eine ordentliche Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten achten. Die Entscheidung, ob Sie Ihr Projekt für die steuerliche Forschungsförderung auch rückwirkend bei der BSFZ einreichen möchten, können Sie während der Projektlaufzeit oder sogar nach Abschluss des Projekts treffen. Dies ermöglicht erst dann zu entscheiden, ob man den Aufwand zum Antrag auf Bescheinigung auf sich nimmt, wenn bereits signifikant Kosten auf dem Projekt aufgelaufen sind. In der Praxis haben sich bei unseren Kunden 100.000 Euro an aufwendungsfähigen Kosten als Richtlinie für die Untergrenze etabliert. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass nur reale Personalkosten und keine fiktiven internen Verrechnungssätze zum Ansatz gebracht werden dürfen.
Nutzen Sie die Forschungszulage für Ihr Unternehmen
Bei VANTURIOUS helfen wir Ihnen, die vielfältigen Vorteile der Forschungszulage zu nutzen. Unser zielgerichteter Ansatz vereinfacht den Prozess und maximiert Ihre Chancen auf eine Genehmigung. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – von A wie Antrag bis Z wie Zulage.
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Die Flexibilität der rückwirkenden Forschungszulage
Der große Vorteil besteht darin, dass Sie als Unternehmen die Möglichkeit haben, Ihre Projekte zu evaluieren und diejenigen auszuwählen, die am besten für die Forschungszulage rückwirkend in Frage kommen. Ist Ihr Antrag erfolgreich, gelten die üblichen Steuerregelungen, die es Ihnen ermöglichen, bis zu vier Jahre rückwirkend Fördermittel zu erhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass für jedes Wirtschaftsjahr nur eine Abrechnung mit dem Finanzamt erfolgen darf.
Nutzen für Unternehmen
Für Unternehmen, die sich bisher nicht intensiv mit der Forschungszulage auseinandergesetzt haben, eröffnet sich hier eine spannende Gelegenheit. Sie können auf einen Schlag bis zu vier Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2023 über die Forschungszulage rückwirkend vom Finanzamt erstattet bekommen. Dieser finanzielle Schub kann dazu beitragen, Innovationsprojekte zu fördern, die Expansion zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu steigern.
Fazit und Ausblick
Die Möglichkeit, die Forschungszulage rückwirkend zu beantragen, ist ein unschätzbarer Vorteil für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie ermöglicht eine flexible Herangehensweise an Fördermittel, ohne den Entwicklungsprozess zu behindern. Wenn Ihr Unternehmen bisher noch nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, könnte jetzt der richtige Zeitpunkt sein, um von den Vorteilen zu profitieren. Sollte das Wachstumschancengesetz in diesem Jahr verabschiedet werden, steigt die potenzielle Fördersumme ab 2024 sogar von derzeit 1 Million Euro auf mindestens 3 Million Euro jährlich. Zudem werden künftig auch Abschreibungen auf Investitionen förderfähig. Grund genug, sich intensiver mit der Materie schon heute zu beschäftigen.
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