Forschungszulage made in Germany: Treibstoff für Ihre Innovationsprojekte
In der Welt des modernen Geschäfts ist Innovation der Schlüssel zum Erfolg. Unternehmen streben nach neuen Ideen, bahnbrechenden Technologien und wettbewerbsfähigen Vorteilen. Hier kommt die Forschungszulage ins Spiel. Als staatliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durch das BMF bietet die Forschungszulage Unternehmen eine finanzielle Unterstützung, um ihre Innovationsprojekte voranzutreiben. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die Forschungszulage und ihre wichtigsten Eckdaten.
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1. Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage, als staatliche Fördermöglichkeit im Jahr 2020 eingeführt, ermöglicht es Unternehmen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren. Sie wurde eingeführt, um Innovationen in der Wirtschaft zu fördern und den F&E-Standort Deutschland zu stärken. Durch die Forschungszulage können Unternehmen einen Teil ihrer Ausgaben für Forschungsprojekte als Steuergutschrift geltend machen. Es unterscheidet sich zu bestehenden Programmen insbesondere dadurch, dass die Forschungszulage das einzige Förderinstrument ist, das rückwirkend für laufende oder bereits abgeschlossene Projekte beantragt werden kann. Im internationalen Vergleich haben bereits viele OECD-Länder ähnliche Förderprogramme etabliert, sodass Deutschland mit dieser Maßnahme nachzieht.
2. Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Die Forschungszulage steht allen Unternehmen in Deutschland offen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, vorausgesetzt, sie führen Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Beispiele für förderfähige Projekte können technologische Innovationen, Produktentwicklungen, Prozessoptimierungen oder neue Dienstleistungen sein. Wichtigstes Merkmal in der Identifizierung potenzieller Projekte ist das technische Risiko. Gibt es technische Unsicherheiten und Unwägbarkeiten in der Umsetzung eines Projektes, ist dies ein starkes Indiz für die Förderfähigkeit. Dabei kann Unsicherheit bedeuten, dass mehrere Wege denkbar sind und unklar ist, welcher Weg zum Ziel führt. Genauso kann es auch Unsicherheiten bzgl. der Zeitschiene geben: ist unklar, wie viele Entwicklungsschleifen nötig sind, bis das Projekt technisch erfolgreich umgesetzt ist? Die Bandbreite der Fördermöglichkeiten ist vielfältig und ermöglicht es Unternehmen aus verschiedenen Sektoren, ihre Innovationsprojekte zu realisieren.
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3. Welche Kosten sind förderfähig?
Für die Forschungszulage sind folgende Kosten förderfähig: direkte Personalkosten, die im Zusammenhang mit den durchgeführten Forschungsarbeiten stehen, sowie Aufträge an Dritte für Forschungsdienstleistungen. Wichtig ist bei den internen Gehaltskosten, dass nur reale Kosten angesetzt werden können ohne Overhead-Zuschläge. Bei externen Kosten kann die gesamte Rechnungssumme zum Ansatz gebracht werden, auch wenn Material- oder Investitionskosten in der Summe enthalten sind.
4. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe der Forschungszulage basiert auf den förderfähigen Ausgaben des Unternehmens. Personalkosten werden bis 2023 mit 25 Prozent gefördert, während Auftragsforschung mit einem effektiven Satz von 15 Prozent auf den Gesamtbetrag des Forschungspartners gefördert wird. Dies entsteht durch die implizite Annahme, dass Rechnungen externer Partner einen Anteil von nur 60 Prozent an Personalkosten haben, was über eine Vielzahl an Rechnungen wahrscheinlich eine realistische Näherung darstellt. Diese pauschale Annahme soll den Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand reduzieren.
5. Wie erfolgt die Antragstellung und Abrechnung?
Die Antragstellung und Abrechnung der Forschungszulage erfolgen in zwei Schritten. Zunächst wird die Förderfähigkeit durch einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage bestätigt und erzeugt eine Rechtssicherheit im Anspruch auf die Forschungszulage. Im zweiten Schritt erfolgt die Abrechnung der förderfähigen Kosten mit dem zuständigen Finanzamt. Die Abrechnung erfolgt jährlich und kann vier Jahre rückwirkend gemäß üblicher Finanzamtregeln erfolgen.
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