Forschungszulage im Vermittlungsausschuss: 2,5 Mio € für Unternehmen ab 2024?
Die Änderungen an der Forschungszulage ab 2024 scheinen nach der Wiederaufnahme der Gespräche im Vermittlungsausschuss wieder in greifbare Nähe zu rücken. Erste Details der Gespräche in der entsprechenden Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz dringen an die Öffentlichkeit.
Zwar ist die Forschungszulage weiterhin zentraler Bestandteil des Wachstumschancengesetzes, aber auch hier wurde der Rotstift angesetzt. Statt der ursprünglich geplanten Erhöhung der Bemessungsgrundlage von derzeit vier auf zwölf Millionen Euro, soll die Erhöhung laut dem Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Schrodi “nur” auf zehn Millionen Euro jährlich erfolgen.
Im Klartext heißt das für Unternehmen, dass die Forschungszulage von aktuell 1 Million Euro auf künftig 2,5 Millionen Euro jährlich angehoben wird.
Zudem wird dies auch nicht mehr rückwirkend zum Jahresanfang erfolgen, sondern erst ab Zustimmung zum Gesetz in allen Kammern Gültigkeit bekommen.
Wie sieht der Zeitplan für das weitere Vorgehen aus?
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz wird im Vermittlungsausschuss am 21. Februar 2024 beraten. Hier ist derzeit noch unklar, wie sich die Union positionieren wird. Eine Zustimmung zum Wachstumschancengesetz wird vom Ausgang der Agrardiesel-Debatte abhängig gemacht. Können sich die Parteien einigen, muss der Bundesrat der Fassung noch zustimmen. Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 22. März 2024 statt. Bis dahin ist der Ausgang weiterhin Ungewiss. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen am Forschungszulagengesetz aus der aktuellen Entwurfs-Fassung des Wachstumschancengesetzes zusammengefasst unter Berücksichtigung der Informationen aus der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses.Bis zu 2,5 Mio € Förderung ab 2024
Die wesentlichste Änderung insbesondere für mittlere und größere Unternehmen ist die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage von derzeit 4 Mio € auf 10 Mio €. Dies wiederum führt zu einer Anhebung der maximalen jährlichen Fördergrenze – von derzeit 1 Mio € auf effektiv 2,5 Mio € ab 2024. Zudem wird dieser Betrag zeitlich entfristet, denn bisher war die 1 Mio € Fördergrenze mit einer Stoppuhr bis 2026 versehen.
Damit wird das Programm deutlich attraktiver für Unternehmen, die bisher mühelos die 1 Mio € in Anspruch nehmen konnten. Gleichzeitig wird es auch für größere Unternehmen attraktiver, die Aufwand zu Nutzen bisher als wenig attraktiv eingestuft haben.
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10% KMU Bonus
Aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden von den Änderungen signifikant profitieren. Durch einen KMU-Bonus erhöht sich ab kommenden Jahr die Förderquote auf 35% – und damit wird eine um effektiv 40% höhere Fördersumme ausgeschüttet. Ein klares Signal zur Stärkung von Innovation in Deutschland – und das nicht nur in Konzernen.
KMU können demnach bis zu 3,5 Mio € jährlich an Förderung erhalten – ein eher theoretischer Wert, wenn man die Ausgaben für F&E von typischen KMUs gegenüberstellt.
Investitionen nun auch förderfähig
Der Einsatzbereich der Forschungszulage beschränkt sich derzeit noch auf Arbeitslöhne von internem Personal. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen im Klartext auch Abschreibungen auf Investitionen förderfähig werden, die explizit für das F&E-Projekt getätigt und dafür genutzt werden. Eine sehr relevante Erweiterung, die von unseren Kunden immer wieder bei uns angefragt wird.
Unklar ist bei diesem Punkt derzeit noch, wie das in der Praxis in der Antragstellung gehandhabt wird. Viele Unternehmen haben bereits Anträge gestellt, deren Projektlaufzeit ins Jahr 2024 oder darüber hinaus läuft. Es bleibt abzuwarten, wie für diese Projekte dieser zusätzliche Kostenblock als förderfähige Ausgaben nachträglich deklariert werden kann.
17,5% für Auftragsforschung – sogar 24,5% für KMU
Eher ein Tropfen auf den heißen Stein ist die Erhöhung der effektiven Förderquote bei Auftragsforschung von 15% auf 17,5% für große Unternehmen. Vergibt ein Unternehmen das gesamte Projekt oder einen Teil der F&E an andere Unternehmen oder Institute, kann künftig ein leicht erhöhter Prozentsatz geltend gemacht werden. Durch die geänderten Förderquoten für KMU können diese künftig sogar 24,5% geltend machen – definitiv eine signifikante Verbesserung an dieser Stelle.
70 € für Einzelunternehmer und Mitunternehmer
Zuletzt wird die Eigenleistungen von Einzel- oder Mitunternehmern stärker honoriert, indem diese ihre eigenen Arbeitsstunden künftig mit 70 € statt bisher mit 40 € berücksichtigen können.
Im Ministerium ist man zuversichtlich, dass diese Änderungen kommen und wir sind es auch. Informieren Sie sich gerne, wie Ihr Unternehmen davon profitieren kann.
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