Wachstumschancengesetz: Vermittlungsausschuss wird angerufen
Vergangenen Freitag hat das Wachstumschancengesetz einen wichtigen Meilenstein erreicht: des Bundestag hat das Gesetz verabschiedet. Für das Inkrafttreten muss noch der Bundesrat zustimmen. Dort hat es heute jedoch einen Dämpfer erhalten und der Vermittlungsausschuss wurde angerufen.
Was sind die Hintergründe?
Ein zentraler Kritikpunkt der Länder betrifft die Kostenübernahme. Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf trägt der Bund ein Drittel der Kosten, während die Länder und Kommunen zwei Drittel übernehmen sollen. Dies ließ bereits vermuten, dass der Bundestag den Entwurf mit den Stimmen der Koalition genehmigen wird, während der Bundesrat eine skeptischere Haltung einnehmen könnte.
Ursprünglich war das Wachstumschancengesetz für den 15.12. als Tagesordnungspunkt im Bundesrat vorgesehen, wurde jedoch auf den heutigen 24.11. vorgezogen. Dadurch bleibt die Möglichkeit bestehen, dass trotz des Umwegs über den Vermittlungsausschuss noch in diesem Jahr ein Kompromiss gefunden wird und das Gesetz in der letzten Sitzung des Jahres am 15.12. endgültig verabschiedet werden kann.
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Welche Auswirkungen hat das Wachstumschancengesetz auf die Forschungszulage?
Das Wachstumschancengesetz sieht wesentliche Änderungen am Forschungszulagengesetz vor. Die wichtigsten Änderungen sind:
- die Verdreifachung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio €, wodurch die Förderung auf 3 Mio € jährlich angehoben wird
- KMU erhalten einen 10% Bonus auf eine effektive Förderquote von 35% – theoretisch könnten KMU sogar 4,2 Mio € jährlich an Förderung erhalten
- Auftragsforschung wird künftig effektiv statt mit 15% mit 17,5% gefördert
- Das Programm wird komplett entfristet und ist damit dauerhaft im Gesetz verankert
- Einzelunternehmer können sich künftig 70 € statt heute 40 € pro Stunde fördern lassen.
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